Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ITA Media Vertriebs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der ITA Media Vertriebs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend „ITA Media“ oder „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Leistungen und Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) ITA Media erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Medienproduktion, Prozessautomatisierung, IT-Beratung sowie Bereitstellung von Software-Tools zur Bildgenerierung („Visual Architect“). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.
(2) Einsatz von KI als Werkzeug: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass ITA Media zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) als unterstützende Werkzeuge einsetzen kann (z.B. für Textentwürfe, Code-Generierung, Datenanalyse oder Bildbearbeitung).
(3) Spezielle Regelung zum „Visual Architect“ (Bildgenerierung): Der Visual Architect erstellt mittels KI visuelle Darstellungen (z.B. Infografiken, Diagramme, stilisierte Baupläne). Diese Darstellungen sind rein illustrativer Natur. Sie stellen keine technisch geprüften Konstruktionszeichnungen, Baupläne oder Schaltpläne im ingenieurtechnischen Sinne dar. Eine Maßhaltigkeit oder technische Richtigkeit der von der KI generierten Details wird nicht geschuldet.
§ 3 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) ITA Media räumt dem Auftraggeber an den erstellten Arbeitsergebnissen die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte ein, soweit diese nach gesetzlichen Vorschriften entstehen.
(2) KI-generierte Inhalte & Bilder: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass an Inhalten, die rein durch eine KI generiert wurden (ohne wesentliche menschliche Schöpfungshöhe), nach aktueller Rechtslage oft kein Urheberrecht entsteht.
(3) ITA Media gewährt dem Auftraggeber an den im „Visual Architect“ generierten Bildern ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Der Auftraggeber stellt ITA Media von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der generierten Bilder resultieren, sofern diese auf Eingaben (Prompts) des Auftraggebers zurückzuführen sind, die Rechte Dritter verletzen.
(4) Der Auftraggeber darf KI-generierte Arbeitsergebnisse nicht in einer Weise nutzen oder veröffentlichen, die Dritte über die Urheberschaft täuscht (z.B. durch Anbringung eines Urhebervermerks an einem rein KI-generierten Bild), um Verstöße gegen das Irreführungsverbot (§ 5 UWG) zu vermeiden.
§ 4 Mitwirkungspflichten und Datenschutz
(1) Der Auftraggeber stellt ITA Media alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung.
(2) Datenweitergabe an KI-Dienste: Sofern für die Auftragserfüllung oder Nutzung der Tools (z.B. Visual Architect) personenbezogene Daten oder Inhalte des Auftraggebers an KI-Dienste (z.B. OpenAI, Google, n8n) übermittelt werden müssen, erklärt der Auftraggeber hierzu sein Einverständnis.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, notwendige Einwilligungen betroffener Personen einzuholen, bevor er personenbezogene Daten zur Verarbeitung an ITA Media übergibt. Es dürfen keine sensiblen personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse in die Prompt-Felder des Visual Architects eingegeben werden, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Haftung
(1) ITA Media haftet für die erstellten Inhalte nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Eine verschärfte oder gesonderte Haftung allein aufgrund der Tatsache, dass Inhalte unter Zuhilfenahme von KI erstellt wurden, besteht nicht.
(2) Haftungsausschluss Visual Architect: ITA Media übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Faktentreue oder technische Umsetzbarkeit der von der KI generierten Visualisierungen. Die Verwendung von generierten „Bauplänen“ oder „Prozessdiagrammen“ für die reale Produktion oder Konstruktion erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle KI-Ergebnisse vor der Verwendung durch Fachpersonal prüfen zu lassen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ITA Media nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 6 Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von ITA Media (Potsdam), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Hinweis: Diese AGB basieren auf der aktuellen Rechtslage zum Einsatz von generativer KI und berücksichtigen Empfehlungen für die Kreativ- und IT-Branche.